Neuorganisation der Ernährungsmedizinischen Sprechstunde ab dem 1.1.2025

 

Liebe Patientinnen, liebe Patienten,

ab dem 1.1.2025 können wir ernährungsmedizinische Spezialsprechstunden nur noch im Bereich der privatärztlichen Versorgung anbieten.

Wir haben über lange Zeit versucht ernährungsmedizinische Beratungen soweit wie möglich im Rahmen der kassenmedizinischen Versorgung unterzubringen, nachdem jedoch der Beratungsbedarf immer umfangreicher wird und dies im Rahmen der Grundversorgung nicht mehr zu leisten ist, haben wir uns entschieden die ernährungsmedizinischen Sprechstunden nun separat anzubieten.

Was bedeutet das für Sie?

Ab dem 1.1.2025 haben Sie die Möglichkeit einen Termin in der privatärztlichen Ernährungssprechstunde zu vereinbaren. Den Ablauf der Sprechstunde sowie die Vereinbarungen zum Behandlungsvertrag und der Abrechnung können Sie im Detail den angehängten Dokumenten entnehmen.

Gibt es alternative Möglichkeiten?

Selbstverständlich werden wir im Rahmen des üblichen zeitlichen Umfangs auch in den kassenärztlichen Sprechstunden ernährungsmedizinische Themen, die ihre Erkrankungen betreffen besprechen. Des Weiteren erhalten Sie auf Wunsch bei bestehender Indikation eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung für eine Ernährungstherapie, mit der sie nach Kostenklärung mit ihrer gesetzlichen Krankenkasse einen Ernährungsberater oder eine Ernährungsberaterin aufsuchen können.

Wir werden diese Änderungen zum Beginn des neuen Jahres umsetzen. Sollten Sie bereits im vergangenen Jahr einen Termin vereinbart haben können Sie diesen wie vereinbart wahrnehmen. Sollten weitere Termine notwendig werden, werden wir das Vorgehen im Einzelfall besprechen.

Terminvereinbarung

Um einen Termin in der ernährungsmedizinischen Privatsprechstunde zu vereinbaren bitte ich Sie, mir den Anamnesebogen sowie die Vereinbarung zur Inanspruchnahme der Privatsprechstunde und zum Ausfallshonorar vollständig ausgefüllt zuzusenden.

Sollten Fragen oder Unklarheiten bestehen werde ich vor der Terminvereinbarung mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um diese zu klären. So können unnötige Wege und Kosten vermieden werden.

Im Erstgespräch plane ich 30 Minuten Zeit ein, um offene Punkte zu klären sowie das weitere Vorgehen bezüglich Diagnostik und Therapie mit Ihnen festzulegen und Folgetermine zu vereinbaren.

 

Ihre Dr. Ruth Krauss

Anamnesebogen

Einwilligung Ernährungsmedizinische Privatsprechstunde

Einwilligung Ausfallhonorar