Eine Gürtelrose (= Herpes zoster) entsteht, wenn Viren, die von einer Windpockenerkrankung im Kindesalter im Körper verblieben sind im Verlauf des Lebens erneut aktiv werden. Mit zunehmendem Lebensalter nimmt die Erkrankungshäufigkeit zu. Eine gefürchtete Komplikation sind anhaltende Nervenschmerzen im betroffenen Bereich nach Abheilen der Gürtelrose.
Wer sollte geimpft werden?
Alle Personen ab einem Alter von 60 Jahren können mit einem Totimpfstoff als Standardimpfung
gegen Herpes zoster zulasten der Krankenkasse geimpft werden.
Für Personen, die aufgrund einer Grunderkrankung eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung haben, kann die Impfung als Indikationsimpfung bereits ab einem Alter von 50 Jahren durchgeführt werden. Beispielsweise bei den folgenden Grunderkrankungen besteht ein erhöhtes Risiko für das Auftreten eines Herpes zoster:
− angeborene bzw. erworbene Immundefizienz bzw. Immunsuppression
− HIV-Infektion
− rheumatoide Arthritis
− systemischer Lupus erythematodes
− chronisch entzündliche Darmerkrankungen
− chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) oder Asthma bronchiale
− chronische Nierenschwäche
Die Impfung besteht aus 2 Impfdosen, die im Abstand von 2-6 Monaten verabreicht werden.
Weitere Informationen zur Impfung gegen Gürtelrose finden Sie unter
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/Zoster/Zoster.html